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   VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20   

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VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20 (https://dejure.org/2020,6937)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2020 - 1 B 39/20 (https://dejure.org/2020,6937)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2020 - 1 B 39/20 (https://dejure.org/2020,6937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann man einen Landkreis abriegeln? - Zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen Zweitwohnungsbesitzer während der Corona-Pandemie

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Es geht insbesondere darum, für die Bevölkerung eine ausreichende Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorzuhalten (vgl. dazu Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht vom 2. April 2020 - 3 MB 8/20 - für den Kreis Nordfriesland).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Erteilung der Sach- und Rechtslage ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des materiellen Rechts (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 87/88 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Antragstellerin zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe und zur formellen Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 6. April 2020 (1 B 39/20) und des Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 17. April 2020 (3 MB 15/20) verwiesen.
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